Gebühren in der Gemeinde Rüstorf:
Hundesteuer jährlich € 60,00 allgemein, € 30,00 ausgebildete Wachhunde, € 0,00 ausgebildete Rettungshunde
Neuerungen im Hundehaltegesetz (ab 01.12.2024)
Seit 1. Dezember 2024 gelten das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 und die Hundehalteverordnung 2024.
Wichtige Punkte:
- Vor Anschaffung eines Hundes: Zukünftige Hundehalter:innen haben in Oberösterreich die Pflicht, vor Anschaffung eines Hundes eine spezielle Ausbildung positiv zu absolvieren.
- Meldepflicht: Hunde ab 12 Wochen sind binnen 5 Werktagen bei der Gemeinde anzumelden. Jede Änderung (z. B. Halterwechsel, Umzug, Verkauf, Tod des Hundes) ist ebenfalls zu melden.
Unterscheidung nach Kategorien:
- Kleine Hunde (unter 40 cm Widerristhöhe oder unter 20 kg): Nachweise erforderlich (Sachkunde, Tierarzt, Versicherung, Registrierung, Hundepass).
- Große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg): Zusätzlich Alltagstauglichkeitsprüfung.
- Spezielle Hunde (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Dogo Argentino u. a.): Zusätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht (Befreiung nur nach positiver Evaluierung möglich).
- Auffällige Hunde: Zusätzliche Auflagen wie verhaltensmedizinische Evaluierung und Zusatzausbildung.
Weitere Regeln:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Gaststätten, Spielplätzen, bei Veranstaltungen etc.: Leinen- UND Maulkorbpflicht.
- Maximal zwei große Hunde dürfen gleichzeitig geführt werden.
- Führpersonen spezieller oder auffälliger Hunde müssen mindestens 16 Jahre alt, sachkundig und verlässlich sein.
- Hundekot ist an öffentlichen Orten unverzüglich zu entfernen.
Informationen zu Alltagstauglichkeitskurs und -prüfung:
Hundeschule Schwanenstadt
Ausschreibung Alltagstauglichkeitskurs mit Prüfung - Hundesportschule Vöcklabruck
Alltagstauglichkeitsprüfung Infoblatt.pdf herunterladen (0.1 MB)
Nähere Informationen zum Oö. Hundehaltegesetz:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm
https://hundehaltung-ooe.at