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Gemeinde Rüstorf
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Mag. Martin Kellermeyer
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Stadtplatz 54
4690 Schwanenstadt
Tel. +43 7673 2255 – 231
DSBA@schwanenstadt.at
Disclaimer
Die Gemeinde Rüstorf stellt den Besuchern den Inhalt der Homepage www.ruestorf.at kostenlos zur Verfügung.
Es wird keinerlei Haftung für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Homepage und der Website übernommen. Irrtümer werden vorbehalten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für verlinkte Seiten.
Webseitengestaltung
Die Homepage www.ruestorf.at wurde von der Firma IT CENTER in Ybbs (Niederösterreich) gestaltet und von der Gemeinde Rüstorf befüllt.
Die Fotos auf unserer Startseite stammen von Herrn Ernst Mayringer.
Amtssignatur
1. Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
2. Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments
3. Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).
Die Gemeinde Rüstorf in OÖ verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke. Foto Bildmarke
4. Prüfung der Amtssignatur
Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
5. Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden Tag Heuer fake. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
- postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der
digitalen Signatur"
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Rüstorf in OÖ:
Telefon: 07673 / 2455
E-Mail: gemeinde@ruestorf.ooe.gv.at
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