Förderungen
Förderungen der Gemeinde Rüstorf
- Gutscheine und Baby T-Shirt zur Geburt:
Anlässlich der Geburt eines Rüstorfer Kindes erhalten Eltern für ihr Kind von der Gemeinde Rüstorf "Schwanenstädter Sehrgutscheine" im Wert von 50 €. Diese Gutscheine und ein T-Shirt mit der Aufschrift "I bin a Rüstorfer" oder "I bin a Rüstorferin" wird, wenn gewünscht, bei einem Besuch von Bgm. Mag. Pauline Sterrer überbracht. Zur "Beantragung" benötigen wir die Geburtsurkunde.
- Zuschuss für Schulveranstaltungen:
Seit dem Jahr 2015 wurde auch wieder der Zuschuss für besuchte Schulveranstaltungen für Rüstorfer Schüler eingeführt. Bei Vorlage der Schulbestätigung der besuchten Schulveranstaltung (mind. 4 Tage) werden 30 € als finanzielle Zuwendung zugewiesen.
- Zuschuss zur Matura / zum Lehrabschluss:
Eine finanzielle Zuwendung von 30 € werden von der Gemeinde Rüstorf zum Abschluss der Matura bzw. des Lehrabschlusses ausbezahlt. Hierfür bitten wir um die Vorlage des Zeugnisses.
- Zuschuss Privatschulbesuch:
Mit Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung wird ab Juni ein Zuschuss zum Privatschulbesuch gewährt. Schulpflichtige Kinder erhalten 200 € und ab der Oberstufe 100 € pro Schuljahr.
- Zuschuss Semesterticket für Studenten:
Unsere Studentinnen und Studenten, welche dem Hauptwohnsitz in Rüstorf belassen, erhalten von der Gemeinde Rüstorf einen finanziellen Zuschuss für die Fahrten zur Universität oder Fachhochschule. Pro Semester werden 100 € anerkannt. Es sind allerdings Fahrtkosten von mindestens 100 € je Semester durch Vorlage der gelösten Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel nachzuweisen.
- Jugendtaxi:
Für das Jugendtaxi wird gerade eine einheitliche Lösung für Oö ausgearbeitet und der Bezirk Vöcklabruck ist als Modellregion auserwählt. Gestartet werden soll im Herbst 2020. Funktionieren soll dies über eine Handy App und einen QR Code mit welchem bei Fahrantritt die Taxigutscheine der Gemeinde eingelöst werden können.
Voraussetzung wird sein, dass die Jugendlichen eine 4 You-Card besitzen oder dort zumindest eine Datenregistrierung vorgenommen haben.
- Seniorentaxi:
Seit 1. Mai 2020 löst das „Seniorentaxi“ den Einkaufsbus ab. Das bringt zahlreiche Vorteile und kann unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:- Fahrten nur am Donnerstag vom Wohnort nach Schwanenstadt und zurück
- Die Vorlage der Taxirechnung ist erforderlich
- Die Hälfte des Rechnungsbetrages wird refundiert
- Jährliche Förderung pro Person maximal € 70,00
- Jubilarsfeier für Alters- und Hochzeitsjubiläen:
Ab dem heurigen Jahr sollen die Gratulationen der Gemeinde für Alters- und Ehejubilare gesammelt zweimal im Jahr in den örtlichen Gasthäusern stattfinden. Die Jubilare werden mit ihrer jeweiligen Begleitperson zum Mittagessen eingeladen. Senioren, die an dieser Feier nicht teilnehmen können, besucht die Bürgermeisterin natürlich weiterhin gerne zu Hause.
- Einsatz maschineller Unkrautbekämpfung (Hackgeräte, Hackstriegel, etc.):
Förderung pro Einsatzstunde Abrechnung - Bestätigung über den Maschinenring.
Pro Einsatzstunde € 5,00
- Beitrag für den Umwelt- und Grundwasserschutz sowie Pflege der Straßenränder:
Flächenprämie für Grünland und mind. einjährige Klee- oder Kleegrasmischungen, Grünbrache, Weiden, etc., Mindestfläche von 0,5 ha - Förderungswerber ist der Bewirtschafter.
Nicht gefördert werden Zwischenfrüchte.
Förderungshöhe: € 30,00 pro ha.
- Tierzuchtförderung:
Zuschuss für künstliche Erstbesamung von Rindern und Belegung von Schweinen (lt. Tierschutzgesetz § 37) € 5,00 pro Erstbesamung.
Förderungen des Landes Oberösterreich
Das Land Oberösterreich bietet für die verschiedensten Bereiche Förderungen an. Diese finden Sie auf der Homepage des Landes Öberösterreich.
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Forschung
- Gesellschaft und Soziales
- Kultur
- Land- und Forstwirtschaft
- Sicherheit und Ordnung
- Sport und Freizeit
- Umwelt und Natur
- Verkehr
- Wirtschaft und Tourismus
Hier noch die Allgemeinen Förderungsrichtlinien zur Information.
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