Aktuelles
Heizkostenzuschuss-Aktion 2020/2021
Der Antrag kann gestellt werden, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die folgende Einkommensgrenze nicht übersteigt:
- Alleinstehende: € 950,00
- Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.500,00
- Zusätzlich für minderjährige Kinder € 240,00
- Für die erste erwachsene Person € 520,00
- Für weitere erwachsene Personen € 350,00
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung € 232,49
Zur Berechnung des Einkommens zählen unter anderem:
der Arbeitslohn, die Arbeitslosenunterstützung, Pensionszahlungen, Unterhaltszahlungen, Notstandshilfe usw.
Nicht berücksichtigt wird
das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, Familienbeihilfe, Alimente, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsbonus, COVID 19 bedingte
Zuwendungen des Bundes usw. Bezieher von Leistungen aus der Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss, wenn die Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten wird.
Wenn Sie im gesamten Jahr 2020 eine bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten haben, bzw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Heizkostenzuschuss Leistungen beziehen, haben Sie keinen Anspruch!
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch:
- Frau Claudia Kroiß: 07673/2455-11
Frau Doris Kwiatkowski 07673/2455-16
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes OÖ unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm
Veranstaltungen
Kontakt
Gemeinde Rüstorf
RÜSTORF 1
A-4690 RÜSTORF

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