Aufgrund der aktuell sehr trockenen und heißen Wetterbedingungen möchten wir nochmals auf die geltende Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hinweisen.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und Rauch inkl. Grillen strengstens untersagt.
Die Verordnung ist bis einschließlich 31. Oktober 2024 gültig.
Bitte halten Sie sich unbedingt an diese Regelungen, um die Gefahr von Waldbränden zu minimieren und unsere Wälder zu schützen.
Im Falle der Nichteinhaltung können empfindliche Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen verhängt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Waldbrandschutz-Verordnung 2024 - Bezirk Vöcklabruck