Gebührenbremse-Gesetz 2024

Veröffentlichungsdatum30.07.2024Lesedauer1 Minute
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Unter dem Titel „Gebührenbremse“ hat der Bund einen einmaligen Zuschuss zur finanziellen Entlastung der Bürger:innen gewährt.

Er dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen im Jahr 2024. 

Der konkrete Anteil für die jeweilige Gemeinde richtet sich nach der Einwohnerzahl zum Stichtag 01.06.2024. Jede Gemeinde entscheidet anschließend darüber, welche Abgabenforderungen damit für die Gebührenpflichtigen reduziert werden kann (Wasserbezugsgebühr, Kanalbenützungsgebühr oder Abfallgebühren).

Der Rüstorfer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2024 beschlossen, die Verteilung des Zweckzuschusses pro vorgeschriebener Müllabfuhr-Abgabe zu gewähren. Dieser Zuschuss wird in der dritten Quartalsvorschreibung 2024 in Abzug gebracht bzw. als Gutschrift ausgewiesen. 

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aufgrund der Anzahl der vorgeschriebenen Abfallgebühren per Stichtag 01.06.2024 und beträgt pro Abgabenvorschreibung € 48,17.

Wir freuen uns, Sie mit diesem Betrag unterstützen zu können.