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Ab 01.09.2025 gilt in den Altstoffsammelzentren eine einheitliche Preisliste für kostenpflichtige Abfälle aus privaten Haushalten.
Das Wichtigste:
- Haushaltsübliche & sperrige Abfälle bleiben kostenlos
- Änderungen gibt es vor allem bei Bauabfällen – diese werden zunehmend zum Kostentreiber
- In manchen Bereichen sind Freimengen vorgesehen
- Für mineralischen Bauschutt & Baurestmassen gilt weiterhin die jeweilige Bezirksregelung
Ziel: Kosten verursachergerecht vorschreiben und faire Entsorgung sichern.