Beitrag für den Umwelt- und Grundwasserschutz sowie Pflege der Straßenränder

Flächenprämie für Grünland und mind. einjährige Klee- oder Kleegrasmischungen, Grünbrache, Weiden, etc., Mindestfläche von 0,5 ha - Förderungswerber ist der Bewirtschafter.
Nicht gefördert werden Zwischenfrüchte.
Förderungshöhe: € 30,00 pro ha.

Zuständig