Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig


Barbara Baumann
Kontaktdaten von Baumann Barbara
NameBaumann Barbara
Adresse4690 Rüstorf
E-Mail (offiziell)baumann@ruestorf.ooe.gv.at

Bescheiderstellung und Vorschreibung Infrastrukturbeiträge, Aufschließungsbeiträge nach ROG, Kanalanschlussgebühren und Verkehrsflächenbeiträge und Erhaltungsbeiträge, Erstellung der Abfallordnung, AGWR, Feuerpolizeiangelegenheiten, Straßenrechtsangelegenheiten, Spielplatzbetreuung und -überprüfung, Leitung Wahlen, Organisation von Veranstaltungen, Protokollführung Kultur- und Sportausschuss


Ing. Thomas Stürzlinger
Kontaktdaten von Stürzlinger Thomas, Ing.
NameStürzlinger Thomas, Ing.
Adresse4690 Rüstorf
Telefon+43 7673 2455-30
E-Mail (offiziell)stuerzlinger@ruestorf.ooe.gv.at

Bau- und Baurechtsangelegenheiten, Leitung Bauverhandlungen, Bevollmächtigter für behördliche Verhandlungen, Vertragserstellungen Bauamt, Straßenangelegenheiten, Verkehrsrecht, Kanalbauangelegenheiten, Raumordnung - Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne, Berufungen und Verfahren Landesverwaltungsgerichtshof baurechtl. Themenbereiche, Feuerpolizeiangelegenheiten, Agrar- und Forstrechtsangelegenheiten, Zivilschutzangelegenheiten, EDV-Koordinator, Stellvertretung Standesamt und Amtsleitung, Protokollführung Planungs- und Umweltausschuss, Ausschuss für Bau- und Straßenangelegenheiten