Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebührenfrei bis zum 2. Lebensjahr

Zuständig


Astrid Lenzeder-Lang
Kontaktdaten von Lenzeder-Lang Astrid
NameLenzeder-Lang Astrid
Telefon+43 7673 2455-42
E-Mail (offiziell)lenzeder@ruestorf.ooe.gv.at

Standesamt und Trauungen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Tagesbuchungen, Vorschreibung Schulkosten- Kindergarten- und Krabbelstubenabrechnungen, div. Abrechnungen


Ing. Thomas Stürzlinger
Kontaktdaten von Stürzlinger Thomas, Ing.
NameStürzlinger Thomas, Ing.
Adresse4690 Rüstorf
Telefon+43 7673 2455-30
E-Mail (offiziell)stuerzlinger@ruestorf.ooe.gv.at

Bau- und Baurechtsangelegenheiten, Leitung Bauverhandlungen, Bevollmächtigter für behördliche Verhandlungen, Vertragserstellungen Bauamt, Straßenangelegenheiten, Verkehrsrecht, Kanalbauangelegenheiten, Raumordnung - Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne, Berufungen und Verfahren Landesverwaltungsgerichtshof baurechtl. Themenbereiche, Feuerpolizeiangelegenheiten, Agrar- und Forstrechtsangelegenheiten, Zivilschutzangelegenheiten, EDV-Koordinator, Stellvertretung Standesamt und Amtsleitung, Protokollführung Planungs- und Umweltausschuss, Ausschuss für Bau- und Straßenangelegenheiten