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Ortsumfahrung Rüstorf
Der Gemeinderat von Rüstorf hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2008 einstimmig den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Verwirklichung der Ortsumfahrung Rüstorf offiziell und förmlich einzuleiten.
Eine Umfahrung des Ortskerns von Rüstorf wird von Anrainern immer heftiger verlangt. Als sehr belastend wird die Lärmbelästigung durch den stetig zunehmenden Verkehr auf der B135 empfunden. Besonders schwierig ist die Situation auf dem Rüstorfer Berg.
Den Ort Rüstorf durch eine Umfahrungsstraße zu entlasten, war lange Zeit ein Tabu-Thema. Dabei stammt ein erstes Projekt aus den 70iger Jahren, also aus einer Zeit, in der man Straßenverkehr noch nicht so sehr als Belastung, sondern eher als Zeichen des Fortschritts gesehen hat.
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Es wurde damals sogar ein Straßenverlauf festgelegt, der beginnend in der Nähe der Ortseinfahrt Rüstorf über das Roither Tal führt und bei der „Lerchbaumkurve“ in Roith wieder in die bestehende B 135 einmündet. Das Projekt ist damals gescheitert und fortan nicht mehr angerührt worden. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde musste die damals festgelegte Trasse, bzw. der 75 Meter breite Planungsbereich seither von einer Bebauung freigehalten werden.
Nun ist es hoch an der Zeit, die genannte Idee wieder aufzugreifen. Der erste Weg führte zu sämtlichen vom Planungsbereich betroffenen Grundbesitzern, um sie über unser Ansinnen zu informieren.
Der zweite Weg war die Umfahrung beim zuständigen Landesrat zu bewerben.
Bei einem Vorsprachetermin bei Herr LH-Stv. Franz Hiesl im März 2009 erklärte dieser zum Thema Umfahrung Rüstorf folgendes:
Grundsätzlich muss für die Umfahrung Rüstorf kein Vorprojekt mehr gemacht werden, da die Trasse bereits in einem großen Ausmaß freigehalten wurde und deshalb schon mit dem 2. Schritt begonnen werden kann, nämlich der Vorstudie. Grund dieser Vorstudie soll sein, dass die Grundlagen für das Projekt bis zum Jahr 2010 festgestellt werden. Das bedeutet, dass man bis dorthin mit den jeweiligen Behörden (Naturschutzbehörde, Umweltanwalt) sprechen wird.
Diese Gespräche sollen Klarheit über den genauen Trassenverlauf bringen.
Durch die Vorstudie weis man dann, unter welchen Bedingungen das Bauvorhaben durchsetzbar ist. Teil der Vorstudie soll neben der Durchsetzbarkeit auch die Umlagerungsfähigkeit des Verkehrs sein.
Dies bedeutet, wenn eine Umfahrung gemacht wird, sollen auch die Fahrzeuge, welche nicht in den Ort möchten, diese Umfahrung benutzen.
Wenn dieses Vorprojekt fertig ist, kann man in den nächsten Schritt übergehen.
Hinsichtlich der Realisierung des Projektes erklärt Herr LH-Stv. Hiesl, dass bis zum Jahr 2015 bereits die Liste erstellt ist und bis dort hin keine weiteren Umfahrungsprojekte mehr aufgenommen bzw. angegangen werden.
Im Jahr 2015 wird dann die Liste neu erstellt und bis dann soll das Projekt Rüstorf auf alle Fälle soweit gediehen sein, dass gegebenenfalls auch schon im Jahr 2015 mit dem Bau begonnen werden kann. Vor dem Jahr 2015 soll also feststehen, ob die Umfahrung Rüstorf überhaupt machbar ist und welche Priorität für diese Umfahrung besteht.
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