Bei Neuerrichtung eines Wohnhauses, welches mit nachstehender Energieform beheizt oder zumindest die Zentralheizung (Warmwasseraufbereitung) unterstützend mit nachstehender Energieform versorgt wird, wird ein
jährlicher Zuschuss in 5 Raten (5 Jahre) in Höhe von € 200,00, insgesamt somit € 1.000,00
gewährt.
Ebenso wird die nachträgliche Anschaffung mit nachstehender Energieform oder Energieversorgungsvariante gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig € 200,00.
Förderbare, alternative Energieformen:
* Solar
* Hackgutheizung
* Pelletsofen oder -heizung (Nah- oder Fernwärme, jedoch keine Einzelöfen)
* Fotovoltaik
* Stückgutheizung
* Wärmepumpe
* Kontrollierte Wohnraumlüftung
Eine bezahlte Rechnung über die beantragte Einergieform ist beim Gemeindeamt vorzulegen. Um den Zuschuss kann angesucht werden, sobald das Wohnhaus mittels Hauptwohnsitz bewohnt ist.
Ausgeschlossen sind Mehrfamilienhäuser mit Miet- bzw. Mietkauf- oder Eigentumswohnungen.
Soforn der Antragsteller nicht Haus- oder Grundstückseigentümer ist, muss ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nachgewiesen werden.
Ansuchen Klimaschutzförderung (.PDF-Download)
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