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Förderungen der Landwirtschaft

Einsatz maschineller Unkrautbekämpfung (Hackgeräte, Hackstriegel, etc.)
 


Förderung pro Einsatzstunde Abrechnung - Bestätigung über den Maschinenring.
Pro Einsatzstunde € 5,00


Förderung-Beitrag für den Umwelt- und Grundwasserschutz sowie
 

Pflege der Straßenränder (früher Grünflächenförderung)

Flächenprämie für Grünland und mind. einjährige Klee, Kleegrasmischungen, Grünbrache, Weiden, etc., Mindestfläche von 0,5 ha - Förderungswerber ist der Bewirtschafter.

Nicht gefördert werden Zwischenfrüchte.
Förderungshöhe: € 19,80 pro ha.


Tierzuchförderung
 


Zuschuss für künstliche Erstbesamung von Rindern und Belegung von Schweinen: (lt. Tierzuchtgesetz § 37) € 5,00 pro Erstbesamung.