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Förderungen der Gemeinde

Schulveranstaltungsbeihilfe
 
Die Gemeinde Rüstorf gewährt für Schüler zwischen der 5. und 9. Schulstufe, die eine Schulveranstaltung wie Schikurs, Landschulwoche oder Wienfahrt absolviert haben eine Beihilfe von € 25,00 pro Schulveranstaltung.

Förderungsformular für Wienfahrt (.PDF-Download)


Schulkostenübernahme von Privatschulen
 
Für Schüler der Gemeinde Rüstorf, die eine Privatschule besuchen, werden für diese, soweit es sich nicht um Volksschüler handelt, die jeweiligen Kopfquoten der regulären Schulen gewährt. Dies trifft nur für Schüler zwischen der 5. und 9. Schulstufe zu.

Für die Antragstellung am Gemeindeamt Rüstorf wird eine Schulbesuchsbestätigung sowie der Nachweis der Schulkosten benötigt.


Klimaschutzförderung
 


Bei Neuerrichtung eines Wohnhauses, welches mit nachstehender Energieform beheizt oder zumindest die Zentralheizung (Warmwasseraufbereitung) unterstützend mit nachstehender Energieform versorgt wird, wird ein
jährlicher Zuschuss in 5 Raten (5 Jahre) in Höhe von € 200,00, insgesamt somit € 1.000,00
gewährt.

Ebenso wird die nachträgliche Anschaffung mit nachstehender Energieform oder Energieversorgungsvariante gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig € 200,00.

Förderbare, alternative Energieformen:
* Solar
* Hackgutheizung
* Pelletsofen oder -heizung (Nah- oder Fernwärme, jedoch keine Einzelöfen)
* Fotovoltaik
* Stückgutheizung
* Wärmepumpe
* Kontrollierte Wohnraumlüftung

Eine bezahlte Rechnung über die beantragte Einergieform ist beim Gemeindeamt vorzulegen. Um den Zuschuss kann angesucht werden, sobald das Wohnhaus mittels Hauptwohnsitz bewohnt ist.
Ausgeschlossen sind Mehrfamilienhäuser mit Miet- bzw. Mietkauf- oder Eigentumswohnungen.
Soforn der Antragsteller nicht Haus- oder Grundstückseigentümer ist, muss ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nachgewiesen werden.

Pfeil Ansuchen Klimaschutzförderung (.PDF-Download)




Förderungen der Landwirtschaft

Einsatz maschineller Unkrautbekämpfung (Hackgeräte, Hackstriegel, etc.)
 


Förderung pro Einsatzstunde Abrechnung - Bestätigung über den Maschinenring.
Pro Einsatzstunde € 7,20


Förderung-Beitrag für den Umwelt- und Grundwasserschutz sowie
 

Pflege der Straßenränder (früher Grünflächenförderung)

Flächenprämie für Grünland und mind. einjährige Klee, Kleegrasmischungen, Grünbrache, Weiden, etc., Mindestfläche von 0,5 ha - Förderungswerber ist der Bewirtschafter.

Nicht gefördert werden Zwischenfrüchte.
Förderungshöhe: € 19,80 pro ha.


Tierzuchförderungen
 


Halteprämien für Stiere
Körklasse II a: € 329,00
Körklasse II b: € 297,00
Körklasse III a: € 230,00

Halteprämien für Eber und Böcke
Körklasse I u. II a: € 198,00
Körklasse II b: € 167,00
Körklasse III a: € 99,00


Zuschuss für künstliche Erstbesamung von Rindern und Belegung von Schweinen: (lt. Tierzuchtgesetz § 37) € 7,20 pro Erstbesamung.