Kommunalsteuer

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.

Zuständig


Birgit Müller
Kontaktdaten von Müller Birgit
NameMüller Birgit
Telefon+43 7673 2455-40
E-Mail (offiziell)mueller@ruestorf.ooe.gv.at

Erstellung Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Jahresbilanz Finanzstatistiken und Gebührenkalkulation, Führung der Buchhaltung, Hauptrechnungsstelle, Mahnwesen und Kostenverfolgung, Führung Steuerakte, Vermögensverwaltung, Berufung und Verfahren Landesverwaltungsgerichtshof Finanzangelegenheiten