Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.

Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig


Birgit Müller
Kontaktdaten von Müller Birgit
NameMüller Birgit
Telefon+43 7673 2455-40
E-Mail (offiziell)mueller@ruestorf.ooe.gv.at

Erstellung Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Jahresbilanz Finanzstatistiken und Gebührenkalkulation, Führung der Buchhaltung, Hauptrechnungsstelle, Mahnwesen und Kostenverfolgung, Führung Steuerakte, Vermögensverwaltung, Berufung und Verfahren Landesverwaltungsgerichtshof Finanzangelegenheiten