EU-Wahl 9. Juni 2024 - Wahlkartenbeantragung

Veröffentlichungsdatum08.04.2024Lesedauer1 Minute
EU Flaggen

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die EU-Wahl statt.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie ab sofort einen Wahlkartenantrag in folgender Weise stellen:

 

  1. Mündlich vor Ort im Gemeindeamt
  2. Schriftlich 

Für den Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, wie auch die Begründung für die Beantragung und ggf. eine Vollmacht für Familienangehörige


  1. Onlinebeantragung 

Digitales Amt (App), www.oesterreich.gv.at oder www.meinewahlkarte.at

Folgende Authentifizierungsmöglichkeiten gibt es hierbei:

    • ID Austria
    • Antragscode (nach Erhalt der Wählerverständigung)
    • Lichtbildausweis
    • Reisepassnummer


  1. Wahl mittels „fliegender Wahlkommission“

Voraussetzung ist, dass das Wahllokal am Wahltag aus Krankheits- oder Altergründen nicht erreicht werden kann, man aber dennoch vor einer Wahlkommission wählen möchte. Um die Stimme vor der "fliegenden Wahlkommission" abgeben zu können, muss eine Wahlkarte/Stimmkarte beantragt werden. Um den Besuch der Wahlkommission ist zusätzlich anzusuchen.

 

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt voraussichtlich erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.


Weitere Informationen zum Thema:

Infoblatt Ausstellung von Wahlkarten.pdf herunterladen (0.53 MB)

Infoblatt für im Ausland lebende Wahlberechtigte.pdf herunterladen (0.94 MB)

Infoblatt für EU-Bürgerinnen.pdf herunterladen (0.15 MB)


Nähere Informationen zur Wahl am Wahltag werden rechtzeitig bekannt gegeben.